Neue Corona-Regeln

Liebe Schützenschwestern und -brüder,

auch bei uns gelten jetzt die 2G-Regeln. Das heißt, wer das Gelände des Schützenverein betritt, muss entweder geimpft oder genesen sein. Personen mit Erkältungssymptomen dürfen das Gelände des Schützenverein nicht betreten.

Die Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Masken) besteht weiterhin auf dem gesamten Gelände des Schützenverein außer beim Schießen selbst oder bei Bewirtung am Tisch.

Die Regeln zu Personenanzahl und Mindestabstand können am Schießstand entfallen. Somit ist keine Reservierung von Schießterminen mehr nötig.